Bensheimer Str. 14, 40229 Düsseldorf, Deutschland
* * * Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein * * *
Bundesweite Vertretung von Unfallgeschädigten
Informationsgespräch am Telefon
Sprechstunde: wenn SIE anrufen -
0171-5115851
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und es ist nicht völlig auszuschließen, dass Ihr Unfallgegner eine Teilschuld trägt?
Dies zu beurteilen, bedarf es anwaltlichen Rates.
Ich reguliere in meinem Büro rund 300 Verkehrsunfälle pro Jahr. Dabei habe ich festgestellt, dass die Versicherungen schamlos die Unerfahrenheit und Unkenntnis der Anspruchsteller ausnutzen, indem sie sie einfach nicht entschädigen, wenn bestimmte Schadenspositionen aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.
Glauben Sie also bitte nicht, Sie seien an dem Unfall nicht schuld und die Versicherung werde Ihnen schon anweisen, was Ihnen zusteht: "TUT SIE NICHT!!!"
Und Sie kennen sich nicht genug aus, um sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Oder was wissen Sie von Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale oder Mehrwertsteuererstattung? Auch die Kfz-Werkstätten können Ihnen nicht wirklich helfen. Die denken in erster Linie an ihre eigene Kostenerstattung für den Reparaturauftrag!
Grundsätzlich muss die Versicherung des Unfallschuldigen den Anwalt des Anspruchstellers bezahlen! Das ist auch richtig so, denn alleine können Sie Ihre Ansprüche gar nicht auflisten.
Wer also nicht zum Anwalt geht, ist doppelt "gearscht". Denn der Versicherer freut sich zweimal: Erst spart er am Anwalt des Anspruchstellers und dann noch am Schadenersatz, denn was nicht gefordert wird, wird auch nicht bezahlt!!
Dazu gehören jegliche Alkoholfahrten, Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße, Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage, Kennzeichenmissbrauch und vieles mehr - also alles, was der liebe Gott und die Polizei im Straßenverkehr verboten haben.
Gerade bei der Früherkennung dieser Vergehen steht mir ein breites Spektrum an Möglichkeiten und Tricks zur Verfügung. Insbesondere bei jeglichen Formen von Kennzeichenanzeigen, also wenn nur ein Kennzeichen oder ein Foto Grundlage dieser Anzeige ist.
Anders als die meisten anderen Verkehrsrechtsanwälte habe ich auch stets bei der Strafverteidigung oder der Unfallregulierung mit im Blick, dass am langen Ende für viele unerwartet und überraschend die Verwaltungsbehörde noch viele Monate manchmal auch Jahre später auf den Mandanten zukommen kann und die Fahrerlaubnis infrage stellt oder von weiteren Untersuchungen (MPU?) Abhängig machen könnte.
Über diesen Link gelangen Sie zum Bußgeldrechner des ADAC
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/
Damit ich Ihnen helfen kann, bringen Sie bitte zu unserem gemeinsamen Termin folgende Unterlagen mit:
Vorzugsweise bin ich selbst dabei behilflich, den Arzt oder Gutachter auszusuchen, da ich über die entsprechenden Erfahrungen verfüge, um einschätzen zu können, wer mir am schnellsten und besten die benötigten Belege und Dokumente zur Verfügung stellen kann.
Hier können Sie das Vollmachtsformular als PDF-Datei herunterladen. Sie benötigen das Formular, um mich zu beauftragen. Füllen Sie das Formular direkt am PC in Adobe Acrobat aus, drucken Sie es dann aus, unterschreiben es und bringen es zu Ihrem Termin in meiner Kanzlei mit oder senden Sie es mir zu. Sie können das Formular auch sofort ausdrucken und vollständig von Hand ausfüllen. Selbstverständlich erhalten Sie das Formular auf Wunsch auch in der Kanzlei.Klicken Sie
hier, um zur Vollmacht
zu gelangen.
Über diesen Link gelangen Sie zum online ausfüllbaren Unfallaufnahmeformular.
Hier können Sie eine Erklärung herunterladen, mit der Sie Ihren Arzt/Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Das Formular steht zur Verfügung als:
PDF-Datei
Word-Datei
Bensheimer Str. 14
40229 Düsseldorf
Mo - Sa: 7:00 - 20:00 Uhr
und nach Vereinbarung