Scheidungsanwalt in Düsseldorf: Martin Lauppe-Assmann's Dienste im Familienrecht

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Als Scheidungsanwalt biete ich Ihnen spezialisierte Rechtsberatung im Bereich Familienrecht. Vereinbaren Sie noch heute eine  Erstberatung und erfahren Sie mehr über meine fundierten Dienstleistungen.

Sonderangebot Erstberatung: 

Erstberatung zur Kündigung (egal wer gekündigt hat (Vermieter, Arbeitgeber oder sonst wer) 99 € inklusive 19 % Umsatzsteuer.

Ich vertrete Sie auch zu den Konditionen ihrer Rechtschutzversicherung.


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Familienrecht – Kompetente Unterstützung in allen Lebenslagen


Das Familienrecht ist eines der zentralen Gebiete meiner Kanzlei. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.


Ob es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensauseinandersetzungen geht – ich biete Ihnen individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind.

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Scheidung und Trennung


Besonderer Service: individuelle Beratung, bevor der Krieg ausbricht


Manche Dinge müssen bei einer sich abzeichnenden Trennung möglichst frühzeitig und im Vorfeld vorbereitet werden. Auch hier ist eine anwaltliche Beratung im Vorfeld dringend geboten.


Eine Trennung oder Scheidung ist in der Regel mit emotionalen Belastungen verbunden. Gerade in solchen Momenten benötigen Sie eine klare rechtliche Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren.



Selbstverständlich beherrsche ich die gesamte Klaviatur des Rosenkriegs mit allen Zwischentönen bis hin zu Moll, Sie können bei mir aber auch in geeigneten Fällen eine einvernehmliche und harmonische Schnellscheidung zu günstigen Tarifen buchen, wenn der Fall und Ihr Ehepartner sich dafür eignen.


Ich helfe Ihnen, faire Vereinbarungen zu treffen, sei es in Fragen des Unterhalts, der elterlichen Sorge oder der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Ich führe notfalls auch die Teilungsversteigerung gemeinsamer Immobilien durch, wenn eine Einigung nicht aussichtsreich ist.

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Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft


Auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften stellt besondere Herausforderungen dar. In diesen Fällen geht es darum, Vermögensaufteilungen und Unterhaltsansprüche zu regeln, die außerhalb einer klassischen Ehegemeinschaft entstehen. Besonders in rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen nichtehelichen Partnern, etwa nach einer Trennung oder bei Streitigkeiten um gemeinsame Kinder, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Bild Begutachtung Unterlagen

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Für alle Paare – auch für homosexuelle Lebensgemeinschaften


Meine Kanzlei vertritt selbstverständlich auch homosexuelle Paare und bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Fragen rund um die eingetragene Lebenspartnerschaft, die Adoption und den Umgang mit Sorgerechtsfragen. Unabhängig von Ihrer Lebensform ist es mir wichtig, dass Sie sich in allen familienrechtlichen Angelegenheiten gut aufgehoben fühlen.


Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Familie. Vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Beratung.

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Brauchen Sie rechtliche Unterstützung in einer Trennungsphase? Rufen Sie an!

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