Einsatz von Pfeffersprays zur Verteidigung

Wussten Sie schon?

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Beispiel: Sie werden nachts von einer Person angegriffen, die Sie ausrauben möchte.

Nothilfe ist die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr. Beispiel: Sie beobachten, wie eine Frau von mehreren Männern bedrängt und bedroht wird.

Mehr darüber, in welchen Situationen Sie Pfefferspray und Abwehrsprays einsetzen dürfen, erfahren Sie in dem E-Book "Notwehr" von Abwehrspray.com.

Strafrecht von A bis Z

Von A wie Abfallbeseitigung über B wie Betäubungsmittelverstöße bis hin zu V wie Verkehrsdelikte und Z wie Zuhälterei:

Was immer Ihnen vorgeworfen wird, ich bin durchaus vertraut mit diesen Situationen. Denn seit mehr als 20 Jahren arbeite ich erfolgreich im Bereich Strafrecht und war bereits in großen Terroristenverfahren Strafverteidiger. Ich bearbeite mehr als 400 Straf- und Bußgeldverfahren pro Jahr und in den meisten Fällen kommt es dabei nicht einmal zu einer Gerichtsverhandlung, da ich diese bereits im Vorfeld durch geschickte Gespräche und Verhandlungen abwenden kann.

Benötigte Unterlagen - Termin

Damit ich Ihnen helfen kann, bringen Sie bitte zu unserem gemeinsamen Termin folgende Unterlagen mit:

  • das Dokument, aus dem der Vorwurf hervorgeht (Anklage, Bußgeldbescheid oder Ähnliches)

  • die Daten sämtlicher Zeugen (Namen, Adressen)

  • sonstige zweckdienliche Dokumente (Fotos, Briefe oder Ähnliches)

  • Ihren Personalausweis oder Pass

  • Vollmacht *

Vollmachtsformular

Hier können Sie das Vollmachtsformular als PDF-Datei herunterladen. Sie benötigen das Formular, um mich zu beauftragen. Füllen Sie das Formular direkt am PC in Adobe Acrobat aus, drucken Sie es dann aus, unterschreiben es und bringen es zu Ihrem Termin in meiner Kanzlei mit oder senden Sie es mir zu. Sie können das Formular auch sofort ausdrucken und vollständig von Hand ausfüllen. Selbstverständlich erhalten Sie das Formular auf Wunsch auch in der Kanzlei.
Klicken Sie hier, um zur Vollmacht zu gelangen.



Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann

Bensheimer Str. 14
40229 Düsseldorf
Tel: 0211-6999050-0
Fax: 0211-6999050-50
Mobil: 0171-5115851
lasslaw@aol.com
mla@lauppe-assmann.de
www.lauppe-assmann.de

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